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| Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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1. Geltung:
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle
Angebote, Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen einschließlich
Beratungsdienstleistungen und Ähnliches. Abweichende Bedingungen des Bestellers,
die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich,
auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Für alle mit
uns abgeschlossenen Verträge gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Angebot und Abschluss:
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Die in Anzeigen, Preislisten, Homepage
oder in dem zum Angebot gehörenden Unterlagen erhaltenen Preise und technischen
Daten können sich ändern. Irrtümer bleiben uns vorbehalten. Vertragsabschlüsse
kommen erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Verlangt
der Käufer nicht ausdrücklich eine Auftragsbestätigung, so gilt
die übersandte oder beiliegende Rechnung gleichzeitig als Auftragsbestätigung.
Die Preise gelten für 4 Wochen ab Datum der Auftragsbestätigung. Sind
längere Lieferzeiten vereinbart, so werden unsere am Liefertag geltenden
Preise berechnet.
3. Lieferung und Lieferverzug:
Liefertermine oder Lieferfristen können verbindlich oder unverbindlich
vereinbart werden. Sie müssen in jedem Fall schriftlich von uns bestätigt
sein. Höhere Gewalt, Streiks, technische Änderungen oder unverschuldetes
Unvermögen bei uns oder unseren Lieferanten verlängern die Lieferzeit
um die Dauer der Behinderung. Bei unverbindlichen oder Circa-Lieferterminen
oder Lieferfristen kann uns der Besteller 6 Wochen nach der Überschreitung
schriftlich auffordern in angemessener Zeit zu liefern. Mit dieser Mahnung geraten
wir in Verzug.
4. Zahlungsbedingungen:
Die Berechnung erfolgt in Euro zu den am Tag der Lieferung gültigen Preisen
ab Berlin. Verpackungs- und Frachtkosten werden zusätzlich berechnet. Die
Zurückhaltung von Zahlungen für Gegenansprüche des Bestellers
oder die Aufrechnung mit solchen ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche
von uns ausdrücklich anerkannt oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt
sind.
5. Gefahrenübernahme und Abnahme:
Alle Sendungen und etwaige Rücksendungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr
des Bestellers. Die Gefahr geht gem. § 447Abs. 1BGB auf den Besteller über,
sobald wir die Ware dem Spediteur usw. übergeben haben. Verweigert der
Besteller die Annahme einer ihm zugesandten Ware, so sind wir zur nochmaligen
Übersendung nicht mehr verpflichtet. Wir sind dann berechtigt dem Besteller
eine Frist von 14 Tagen zur Abholung seiner Ware bei uns zu setzen und den Rücktritt
vom Vertrag anzudrohen. Holt der Besteller die Ware in der gesetzten Frist nicht
bei uns ab, sind wir berechtigt den Rücktritt vom Vertag zu erklären
und wegen Nichterfüllung Schadenersatz zu verlangen, und zwar 15% bei Teilen
vom Bruttorechnungsbetrag, ohne dass wir die Höhe des uns entstandenen
Schadens nachweisen müssen. Dieser Schadenersatz besteht nicht, soweit
der Besteller nachweist, dass uns ein Schaden überhaupt nicht oder nicht
in der Höhe der Pauschale entstanden ist. Wir sind immer berechtigt unseren
über die Pauschale hinausgehenden tatsächliche Schaden geltend zu
machen.
6. Eigentumsvorbehalt:
Die vom Auftragnehmer gelieferten Teile bleiben bis zur vollständigen
Bezahlung der Vergütung des Auftragnehmers und bis zur Tilgung aller aus
der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen im Eigentum des Auftragnehmers.
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er
nicht im Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen
sind unzulässig. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftragsgebers, insbesondere
Zahlungsverzug, erlöschen die Rechte zur Weiterverwendung der Vorbehaltsware.
7. Haftung:
Schadensersatzansprüche jeglicher Art, insbesondere solche aus Verzug,
Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden
bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen,
soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Handeln unsererseits verursacht wurde.
8. Gewährleistung:
Sind von uns gelieferte Ersatzteile mangelhaft, behalten wir uns vor, diese
durch neue zu ersetzen oder unentgeltlich auszubessern. Vorraussetzung für
die Haftung ist die fehlerhafte Bauart. Für Materialmangel haften wir nur
insoweit, als wir bei Anwendung fachmännischer Sorgfalt die Mängel
hätten erkennen müssen. Dieser Gewährleistungsanspruch besteht
nur auf Vorlage eines Nachweises über die Montage der Teile in einem markenspezifischen
Fachbetrieb. Keinesfalls haften wir, wenn der Käufer bereits eigenmächtige
Nachbesserungsarbeiten unternommen hat, oder die gelieferten Teile in Motorsportwettbewerben
eingesetzt werden. Für Rennteile die kurzlebige Hochleistungsprodukte sind,
beschränkt sich unsere Gewährleistungspflicht auf eine dem jeweiligen
Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit im Werkstoff des fabrikneuen
Teiles zum Zeitpunkt der Übergabe.
9. TÜV Eintragung:
Ein Anspruch des Bestellers auf TÜV-Eintragung in den Kraftfahrzeugbrief
besteht grundsätzlich nur bei dem TÜV, der den Musterbericht erstellt
hat und ausschließlich für Teile, die ausdrücklich mit TÜV
ausgewiesen sind. Für Rennsportteile besteht kein Anspruch des Bestellers
auf TÜV-Eintragung. Teile ohne TÜV sind nur für den Export bestimmt.
10. Rücknahme und Umtausch:
Nach FernAbsG § 361a BGB steht dem Endverbraucher ein Widerrufsrecht zu.
Wir gewähren ein Widerrufsrecht. Das Widerrufsverlangen muss keine Begründung
enthalten. Es muss durch Rücksendung der Ware innerhalb von zwei Wochen
geltend gemacht werden. Bei Verträgen mit einem Auftragswert unter vierzig
Euro hat der Endverbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung
zu tragen. Der Endverbraucher hat dabei ein anerkanntes Transportunternehmen
mit einem ausreichend versicherten Standardpaket zu beauftragen. Bei einem Auftragswert
über vierzig Euro hat der Endverbraucher die Rücksendekosten für ein versichertes
Standartpaket zu tragen,bekommt diese allerdings umgehend nach anerkannter Reklamation
von uns zurückerstattet.Bei unfrei zurückgesannter Ware (Portokosten muss in diesem Fall
Empfänger tragen, ähnlich Air Gespräch) verweigern wir generell die Annahme.Die Kosten
für unfreie Rücksendung geht in jedem Falle zu Lasten des Versenders. Die Zwei-Wochen-Frist
beginnt nach Abgabe der auf den Abschluss des Geschäfts gerichteten Erklärung.
Die Frist beginnt jedoch nicht vor dem Erhalt der Ware. Die Ware muss sich in
einwandfreiem Zustand befinden (komplette und unbeschädigte Ware, Bedienungsanleitung
etc.). Hat der Kunde eine Verschlechterung, den Untergang oder die anderweitige
Unmöglichkeit zu vertreten, so hat er die Wertminderung oder den Wert zu
ersetzen; die § 351 bis § 353 BGB sind nicht anzuwenden. Für
die Überlassung des Gebrauchs oder die Benutzung einer Sache sowie für
sonstige Leistungen bis zu dem Zeitpunkt der Ausübung des Widerrufs ist
deren Wert zu vergüten; die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme
einer Sache oder Inanspruchnahme einer sonstigen Leistung eingetretene Wertminderung
bleibt außer Betracht. In diesen Fällen haftet der Kunde nur für
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. SaNiTuning verpflichtet sich zur Rückerstattung
geleisteter Zahlungen innerhalb von 30 Tagen nach der Erklärung des Kunden.
Das Widerrufsrecht besteht gemäß § 3 Abs. 3 in Verbindung mit
§ 3 Abs. 2 FernAbsG nicht bei Fernabsatzverträgen. a)zur Lieferung
von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf
die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund
ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder
schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde,
b)zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern
die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind. Elektronische
oder bereits verbaute Teile sind generell vom Umtausch ausgeschlossen, bei anders
lautenden Absprachen behalten wir uns ein Warenprüfungsrecht vor.
11. Gerichtsstand:
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche
aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten, einschließlich Wechsel
und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des
Auftragnehmers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, oder nach Vertragsabschluß sein
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt ist.
Altena, den 23.08.2002 |
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